Bedeutung des E-Mobilitätsgesetzes GEIG für Hausverwalter

Kurs-ID: IMM008

Seit März 2021 gilt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Es verpflichtet Bauherren und Eigentümer dazu, Wohn- und Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur auszustatten. Hausverwalter sind hiervon besonders betroffen, da das GEIG auch im Fall von Renovierungsmaßnahmen zur Anwendung kommt. Je nach Objekt müssen dann an jedem Stellplatz Kabelinfrastruktur oder sogar Ladepunkte installiert werden, egal ob das gewünscht ist oder nicht. Verstöße sind bußgeldbewährt. Jeder Hausverwalter sollte daher wissen, ab wann er entsprechende Maßnahmen umzusetzen hat, wie diese mit dem im WEMoG verbrieften Individualanspruch auf Ladeinfrastruktur vereinbar sind und welche Ausnahmen es gibt.

Die Teilnehmer*innen sind in der Lage, Eigentümer und Vermieter bzgl. der verpflichtend zu installierenden Leitungsinfrastruktur bei größeren Baumaßnahmen zu informieren. Sie sind mit der entsprechenden Gesetzeslage vertraut und wissen welche Maßnahmen angemessen sind und welche Ausnahmen gelten. Zudem können sie bei der Umsetzung des im WEMoG verbrieften Individualanspruchs auf Ladeinfrastruktur bereits zukünftige Anforderungen des GEIG berücksichtigen.

Dieses Webinar wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden als Pflichtfortbildung für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO anerkannt.

  • Probleme und Zielstellungen des GEIG
  • Definitionen des Gesetzes aus technischer Sicht
    – elektrische Infrastruktur
    – Elektromobil
    – Ladeinfrastruktur
    – Leitungsinfrastruktur
    – Ladepunkt
  • Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude
    – Wohngebäude
    – Nichtwohngebäude
  • Anforderungen bei Renovierungen
    – Wohngebäude
    – Nichtwohngebäude
  • Ausnahmen und Bußgelder
  • Ausblick auf die Verschärfungen durch die EPBD
  • Das GEIG in Verbindung mit dem WEMoG
    – Umgang mit bestehender Ladeinfrastruktur
    – Planung von Individual-Ladeinfrastruktur
    – Kostentragung bei Rückbau wegen Sanierung

Haus- und Objektverwalter, Vertreter von Eigentümergemeinschaften

– Kursunterlagen als PDF
– Videoaufzeichnung des Webinars
– Checklisten für die tägliche Arbeit
– Zusendung § 34c GewO Bescheinigung per Post

Bestätigung über 3 Unterrichtsstunden als Pflichtweiterbildung gemäß § 34c GewO

96, – € zzgl. MWSt.

am 27.05.2025, 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Unsere Dozenten

Stefan Schmid Rechtsanwalt Immobilienrecht Elektromobilität

Stefan Schmid, RA
Fachanwalt für Immobilienrecht und Elektromobilität

Andreas Varesi - Experte für Elektromobilität und Schulung

Andreas Varesi
Gründer der emobile academy und gesch. Vorstand beim BBNM e.V.

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